Gewährleistung verstehen und Mängel richtig melden
Sicher bestellen
Prüfe Impressum, Zahlarten, Preise und Siegel mit dem manuellen Fake-Shop-Check. Erfahre seine Grenzen und nächste Schritte nach einer verdächtigen Zahlung.
Warnsignale angehakt
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Noch nichts angehakt. Prüfe die Adresse zusätzlich mit dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale.
Ein Schloss-Symbol und „https://“ beweisen keine Seriosität – auch Fakeshops nutzen verschlüsselte Verbindungen immer öfter.
Stand 23.10.2026. Quellen: Verbraucherzentrale: Abzocke online: Wie erkenne ich Fakeshops im Internet? · Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.: Fakeshop-Finder: Prüfen Sie, ob ein Online-Shop seriös ist · Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Woran erkenne ich sichere Onlineshops? · Watchlist Internet (ÖIAT): So schützen Sie sich vor Fake-Shops · Verbraucherzentrale: Internetbetrug: So können Sie versuchen, Ihr Geld zurückzuholen. Keine Sicherheitsnote: Ein Shop ohne angehakte Signale kann trotzdem unseriös sein.
Mit dem Fake-Shop-Check kannst du auffällige Shopmerkmale prüfen, bevor du eine Bestellung bezahlst. Der Anderswo-Check hilft dir beim manuellen Prüfen und vergibt bewusst keine Sicherheitsnote für Shops. Er ist nicht der externe Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale; den direkten Verweis findest du im Werkzeug.
Der Fake-Shop-Check lässt dich erkannte Warnsignale markieren und zählt anschließend die ausgewählten Merkmale zusammen. Prüfe dafür den geöffneten Shop, ohne eine Bestellung abzuschließen oder eine Zahlung auszulösen.
Die folgende Prüfhilfe erklärt wichtige Merkmale, ersetzt aber keine unabhängige Bestätigung der gefundenen Angaben.
| Prüffeld | Deine Prüfung | Anlass, den Kauf zu pausieren |
|---|---|---|
| Identität | Firma, Anschrift und vorhandene Registerangaben abgleichen | Fehlende Anschrift oder widersprüchliche Unternehmensdaten |
| Zahlarten | Tatsächlich verfügbare Optionen an der Kasse ansehen | Beworbene Optionen verschwinden; nur Überweisung bleibt |
| Siegel | Zertifikat beim echten Siegelanbieter öffnen | Nur ein Bild oder ein unpassendes Zertifikat |
| Preis | Dasselbe Modell und seine Verfügbarkeit vergleichen | Auffällig niedriger Preis bei sonst ausverkaufter Ware |
| Domain | Schreibweise und erkennbare Historie prüfen | Markenähnliche Adresse oder widersprüchliche Geschichte |
| Abschluss | Beschriftung der letzten Bestellschaltfläche lesen | Zahlungspflicht bleibt unklar |
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nennt Anbieterdaten sowie gegebenenfalls Registerangaben und Umsatzsteueridentifikationsnummer als erforderliche Informationen für Onlineshops. Prüfe Unternehmensname, vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse; gleiche vorhandene Registerdaten mit dem offiziellen Register ab.
Ein Marktplatz vermittelt Angebote verschiedener Verkäufer; der Verkäufer ist dein Vertragspartner für die angebotene Ware. Prüfe deshalb zusätzlich, wer verkauft, wer liefert und wer die Rechnung tatsächlich verschickt. Für das jeweilige Angebot gelten die Bedingungen des Verkäufers, nicht automatisch diejenigen des Plattformbetreibers.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor beworbenen Zahlarten, die beim eigentlichen Bestellen plötzlich nicht mehr verfügbar sind. Entscheidend sind deshalb die Optionen an der Kasse, nicht bloß die abgebildeten Logos im Seitenfuß.
Vergleiche außerdem identische Modelle einschließlich Versandkosten und Lieferbarkeit bei mehreren voneinander unabhängigen Angeboten im Netz. Beispiel: Eine andernorts ausverkaufte Konsole ist im unbekannten Shop sofort lieferbar und auffällig günstig. Pausiere den Kauf und prüfe weiter, statt diese Kombination vorschnell als günstige Gelegenheit zu behandeln.
Beim Kauf auf Rechnung zahlst du erst nach der Bestellung innerhalb der genannten Frist; die Bedingungen legt der jeweilige Shop fest. Ein Zahlungsdienstleister wickelt den Geldtransfer technisch ab und ist dadurch nicht der eigentliche Verkäufer deiner Ware.
Der Merkmalscheck orientiert sich an Hinweisen der Verbraucherzentralen, von Watchlist Internet sowie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Die zugehörigen Quellen stehen direkt beim Werkzeug; sie ersetzen jedoch keinesfalls deine eigene Prüfung des konkreten Angebots.
Laut Verbraucherzentrale NRW muss das verlinkte Zertifikat ausdrücklich auf den Shop Bezug nehmen und auf der Seite des Siegelbetreibers als gültig angezeigt werden. Öffne das angezeigte Siegel und kontrolliere, ob du tatsächlich auf der offiziellen Website des jeweiligen Ausstellers landest. Vergleiche dort Shopname sowie Domain; ein bloß hineinkopiertes Bild bestätigt keinesfalls eine echte Prüfung durch den Anbieter.
Eine junge Domain mit riesigem Sortiment kann auffallen, beweist für sich genommen aber noch keine Fälschung. Umgekehrt können ältere Internetadressen inzwischen andere Betreiber haben; ein hohes Alter bietet deshalb allein keine Sicherheit.
Nutze verfügbare Registrierungsinformationen nur ergänzend und behandle nicht auffindbare Angaben immer als offen und unbestätigt. Das BSI betont außerdem: Auch gefälschte Shops nutzen HTTPS, also eine verschlüsselte Verbindung für übertragene Daten.
Die Anzahl markierter Merkmale ist eine Arbeitshilfe, liefert keine mathematische Wahrscheinlichkeit für Fälschungen und keine Kaufempfehlung. Unbekannte oder übersehene Merkmale können fehlen; mehrere unauffällige Prüffelder gleichen ein einziges klares Warnsignal niemals aus.
Nutze zusätzlich den externen Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale und die laufenden Meldungen von Watchlist Internet zur Gegenprüfung. Laut Verbraucherzentrale solltest du auch bei grünem Ergebnis des Fakeshop-Finders eine sichere Zahlungsart wählen und vorab die Rücksendekonditionen prüfen. Weitere Orientierung für geschützte Einkäufe im Netz bietet dir die Übersicht sicher bestellen.
Die Polizei Niedersachsen rät, unverzüglich deine Bank zu kontaktieren und anschließend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Bitte bei einer Banküberweisung sofort darum, die Zahlung zu stoppen; eine ausgeführte Überweisung lässt sich laut Verbraucherzentrale nicht mehr rückgängig machen. Genehmigte SEPA-Lastschriften kannst du laut Verbraucherzentrale innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung zurückbuchen lassen.
Frage bei Kreditkartenzahlungen deine kartenausgebende Bank nach einem Chargeback, also einer Rückbelastung; dafür kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Sichere stets Webadresse, Bildschirmfotos, Bestellbestätigung, Zahlungsbelege und Nachrichtenverläufe für das spätere Einreichen bei der zuständigen Polizeidienststelle. Nach § 355 BGB besteht regulär ein 14-tägiges Widerrufsrecht; Ausnahmen regelt § 312g Abs. 2 BGB, etwa für entsiegelte Hygieneartikel. Warte bei einem solchen Verdacht jedoch keinesfalls erst die regulären Widerrufsfristen beim Online-Kauf oder vertragliche Lieferfristen ab.
Notiere widersprüchliche Angaben und pausiere den Kauf, solange wichtige Fragen offenbleiben.
Nutze zusätzlich den externen Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale und die Meldungen von Watchlist Internet.
Brich bei einem klaren Warnsignal ab, statt fehlende Angaben zugunsten des Shops auszulegen.
Kontaktiere unverzüglich deine Bank, sichere Belege und erstatte bei einem Verdacht Anzeige.
Nein. Ein fehlendes Siegel ist kein Beleg für eine Fälschung. Wenn ein Shop dagegen mit einem Siegel wirbt, solltest du dessen Gültigkeit beim Anbieter kontrollieren.
Nein. Registerangaben sind erforderlich, soweit eine entsprechende Eintragung besteht. Eine fehlende Nummer allein beweist deshalb keinen Rechtsverstoß; vorhandene Angaben sollten jedoch zum Unternehmen passen.
Nein. Prüfe nur bis vor den verbindlichen Bestellabschluss. Überweise kein Geld, um die Echtheit eines Shops auszuprobieren.
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Shop-Bedingungen können sich ändern. Prüfe vor dem Kauf die Angaben des jeweiligen Verkäufers.